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Gemeinsam im Verein

 

 

Verein, was ist das überhaupt?

Unser Verein ist für alle Menschen offen.

Er ist eine rechtliche Interessengemeinschaft, welche einer bestimmten Organisationsform unterliegt, die in der Satzung, also der Verfassung eines Vereins, festgelegt ist.

Der Verein wird durch den Vorstand, das heißt durch den 1. Vorsitzenden und seinen Stellvertreter (zusammen mindestens zwei Personen) vertreten. Der Vorstand beruft Mitgliederversammlungen ein, in denen für alle verbindliche Beschlüsse gefasst werden, Fragen beantwortet, Probleme besprochen oder Vorschläge zum Vereinsleben gemacht werden. Der Vorstand wird von den Mitgliedern des Vereins gewählt.

Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen und ist dann ein eingetragener Verein (e.V.), der rechtlichen Bestimmungen unterliegt.

Jedes Mitglied eines Vereins sollte die Satzung und damit seine Rechte und Pflichten genau kennen.

Was bedeutet Vereinsleben?

Im Verein spielt das sogenannte Vereinsleben eine besondere Rolle. Sie treten unserem Verein bei, um in der Stadt ein Stück Land zu bewirtschaften. Sie sind einerseits der "Chef" in Ihrem Garten und entscheiden, welches Obst, Gemüse und welche Blumen Sie anbauen möchten, doch andererseits unterliegen Sie als Vereinsmitglied den in der Satzung festgelegten Regeln des Vereins. Die Rechte und Pflichten gelten für alle Gartenfreundinnen und-freunde. Dazu gehören:

• Die Einhaltung der Ruhezeiten

Viele Pächter möchten in ihren Gärten nicht nur arbeiten, sondern sich dort entspannen und erholen. Daher sollte während dieser festgelegten Zeiten keine laute Musik gespielt oder der Rasen gemäht werden. Doch was wird als störender Lärm empfunden? Gartennachbarn sollten darüber miteinander reden und sich verständigen. Damit macht das Zusammenleben über den Gartenzaun hinweg viel Spaß!

• Gartenfeste

Selbstverständlich dürfen Sie in Ihrem Garten zusammen mit der Familie und Freunden feiern. Doch sollten Sie vorher Ihre Nachbarn darüber informieren, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Oder laden Sie sie einfach mit ein!

 Vereinsfeste

Nehmen Sie daran teil und nutzen Sie die Gelegenheit, neue Gartenfreunde kennenzulernen! Über das Thema Gartenpflege, Pflanzen, neue Rezepte usw. kommen Sie schnell miteinander ins Gespräch und nehmen so aktiv am Vereinsleben teil.

•  Ein gemeinsames Freizeitprogramm

Sie und Ihre Kinder haben die Möglichkeit, an verschiedenen Aktivitäten teilzunehmen. Vielleicht stehen auch gemeinsame Ausflüge auf dem Programm. Fragen Sie nach!

• Vereinsversammlungen

Auf den Vereinsversammlungen informiert der Vorstand über die aktuelle Situation. Umgekehrt können Sie Fragen stellen oder Vorschläge einbringen. Aufgaben der Gemeinschaftsarbeit, wie die Pflege der gesamten Kleingartenanlage, werden geregelt. Sie haben ebenso die Möglichkeit, sich für verschiedene Ämter, die für das Vereinsleben notwendig sind, zu bewerben. Besuchen Sie die Vereinsversammlungen, um über alles Wichtige im Verein informiert zu sein.

Die Teilnahme am Vereinsleben ist nicht Pflicht. Doch wenn Sie sich entschlossen haben, einem Kleingartenverein beizutreten, ist es gut, wenn Sie in der Gemeinschaft nicht allein bleiben. Reden Sie mit anderen Gartenfreunden, um Erfahrungen auszutauschen. Es hat sich gezeigt, dass das Zusammenleben vieler Menschen umso einfacher und schöner wird, je mehr sie voneinander wissen.


 


 


 

 

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